Termine und Kosten

Termine:

Sie können mich über das Kontaktformular meiner Homepage oder telefonisch erreichen. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten, kann aber nach Absprache auch auf bis zu 80 Minuten verlängert werden. Kürzere Sitzungen machen meiner Erfahrung nach in der Regel nicht so viel Sinn, es sei denn, es geht um eine sehr umgrenzte, konkrete Fragestellung.

Falls Sie von weiter her anreisen, können Sie nach individueller Absprache z.B. im Rahmen Ihres Urlaubs im schönen Allgäu ein Intensivprogramm über mehrere Tage buchen.

Kosten:

Pro Sitzung (50 Min): € 90,- (orientiert an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP)

Ihre Vorteile:

  • Sie bekommen innerhalb relativ kurzer Zeit einen Termin und schnell kompetente, unbürokratische Hilfe – dann, wenn Sie sie wirklich brauchen. Damit können Sie ggf. auch die Zeit überbrücken, bis Sie einen kassenfinanzierten Therapieplatz ergattern.
  • Ich kombiniere die Methoden, die für Sie und Ihr Anliegen am hilfreichsten sind – auch wenn sie nicht den engen Vorgaben der Krankenkassen entsprechen.
  • Sie bestimmen Dauer, Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen weitestgehend selbst. Bei meiner Arbeitsweise machen in der Regel längere Sitzungsabstände von 2-6 Wochen sehr viel Sinn, da Sie die Zwischenzeit als kostbare Trainingszeit nutzen können, um neu Gelerntes im Alltag zu erproben, Denk- und Verhaltensgewohnheiten zu verändern und neue Erfahrungen zu sammeln.
  • Sie genießen 100% Vertraulichkeit. Sie entscheiden, wer von Ihrer Therapie erfährt oder nicht. Es erfolgt keine Datenübermittlung an einen Kostenträger. Es besteht von dieser Seite keinerlei Gefahr für eventuelle zukünftige Nachteile durch die Dokumentation einer psychischen Erkrankung (z.B. bei der Berufswahl, dem Wechsel in eine private Krankenversicherung oder beim Abschließen einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung). Selbstverständlich gilt auch für alle anderen Bereiche absolute Schweigepflicht.
  • Bei Bedarf sind auch Online-Sitzungen möglich.

Kostenerstattung:

Ich bin in meiner beruflichen Laufbahn bewusst den Weg der Freiheit und nicht den Weg der Sicherheit gegangen. Mit großer Freude praktiziere ich die vielfältigen Therapiemethoden, die mich fachlich und menschlich überzeugen.

Erstattung durch Krankenkassen

Ich habe eine Zulassung als Diplom-Psychologin nach dem Heilpraktikergesetz und rechne in der Regel nicht mit Krankenkassen ab. Dennoch werden die Kosten meiner Behandlung in manchen Fällen von einigen Krankenkassen,  Zusatzversicherungen  oder der Beihilfe übernommen.

  • Unzumutbarkeit: Insbesondere wenn Sie mehr als drei Monate Wartezeit (bei Kindern und Jugendlichen 6 Wochen) bei mindestens drei zugelassenen Vertrags-Psychotherapeuten in zumutbarer räumlicher Entfernung nachweisen können, ist ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse gegeben: Diese ist verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
  • Unmittelbarer Therapiebeginn: Am besten dokumentieren Sie gleich mit, dass die Möglichkeit eines unmittelbaren Therapiebeginns bei einer Diplom-Psychologin mit fundierter Ausbildung in wissenschaftlich anerkannten Verfahren und langjähriger Erfahrung als Psychotherapeutin besteht, die eine „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ besitzt.
  • Notwendigkeitsbescheinigung: Hilfreich ist es außerdem, wenn Sie sich von Ihrem Hausarzt die Dringlichkeit der Psychotherapie bestätigen lassen (entsprechende Diagnosestellung nach ICD-10) und dies gegenüber der Krankenkasse auch selbst nachdrücklich bekunden. Sinnvoll ist ferner eine ärztliche Stellungnahme, aus der hervorgeht, dass die Nichtbehandlung Ihrer Erkrankung voraussichtlich zu einer Chronifizierung bzw. Verschlimmerung der Beschwerden (und damit auch zu einem Kostenanstieg der Behandlung) führt.
  • Anwendung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren: Und schließlich können Sie argumentieren, dass die Wirksamkeit von psychotherapeutischen Verfahren wie z.B. der Systemischen Therapie, Klinischer Hypnose oder EMDR seit vielen Jahren wissenschaftlich belegt ist und diese Verfahren weltweit anerkannt und praktiziert werden.

Reichen Sie diese Nachweise zusammen mit einem Schreiben (Betreff „Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 Abs. 3 SGB V“) bei Ihrer Krankenkasse ein. Da ein ärztlich bestätigter Behandlungsbedarf besteht, muss der Antrag durch Ihre Kasse zügig (innerhalb von 3 Wochen) bearbeitet werden.

Letztendlich muss eine anteilige oder vollständige Kostenübernahme im Einzelfall direkt zwischen Ihnen und Ihrer Krankenversicherung geklärt werden.

Sie zahlen das Honorar direkt an mich und erhalten von mir eine Rechnung. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen. Auf die Höhe der Erstattung habe ich keinen Einfluss.

Private Krankenversicherungen

Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert haben.

Zu den Versicherungen, die bei entsprechenden Verträgen die Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie ganz oder anteilig übernehmen (Stand Januar 2019), gehören u.a. Zusatzversicherungen der:

  • Continentale Krankenversicherung
  • Debeka
  • Inter
  • Signal Iduna Versicherung

Heilpraktikerversicherung

Ansonsten besteht die Möglichkeit, eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, von der Sie sich anteilig anfallende Kosten erstatten lassen können. Diese muss jedoch vor Beginn der Behandlung abgeschlossen sein und ist z.T. mit Wartezeiten und/ oder Gesundheitsprüfungen verbunden.

Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte genau darauf, welche Leistungen in welchem Umfang erstattet werden.  Im Einzelfall kann es sich lohnen, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie z.B. unter https://heilpraktikerversicherung.biz/

Bitte informieren Sie sich in jedem Fall vor Beginn einer Psychotherapie direkt bei Ihrer Versicherung über die jeweiligen Konditionen.

Weitere Infos finden Sie auch unter http://g-wie-gesund.de/krankenversicherung.html

Steuerliche Berücksichtigung

Ebenso können Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie  steuerrechtlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastungen sein. Für psychotherapeutische Behandlungen gelten hier allerdings besondere Hürden:

  • Vor Beginn der Behandlung muss ein Gutachten eines Amtsarztes (zuständiges Gesundheitsamt) oder alternativ eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorliegen.
  • Außerdem müssen Steuerzahler die Aufwendungen einzeln mit Quittungen oder Rechnungen belegen können (was natürlich kein Problem ist).

Zudem müssen Sie für eine Anrechnung Ihre individuelle Belastungsgrenze („zumutbare Belastung“) überschritten haben. Diese hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab (ein Rechenbeispiel finden Sie z.B. hier: https://www.finanztip.de/krankheitskosten/). Informieren Sie sich bitte bezüglich Ihrer individuellen Situation vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.